Leichenpass beantragen
Wenn Sie eine Leiche ins Ausland überführen wollen, kann ein Leichenpass notwendig werden.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wirges
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wirges gehört zum Landkreis Westerwaldkreis und umfasst die Stadt Wirges sowie die Ortsgemeinden Bannberscheid, Dernbach (Westerwald), Ebernhahn, Helferskirchen, Leuterod, Mogendorf, Moschheim, Niedersayn, Ötzingen, Siershahn und Staudt.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1140
56422 Wirges
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten.  Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
- nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
- eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
- gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
- in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft
Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses : Gebühr 25.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 06.05.2020
Stichwörter
Totenschein, Leichenpass, Sterbefall, Beerdigungsinstitut, Seebestattung, Leichenwesen, Bestattungsinstitut, Leiche, Feuerbestattungsgesetz, Leichenverordnung, tot, Leichenausgrabung, Bestatter, Leichnam, Leichenhalle, Leichenüberführung, Bestattung, Überführung, Beerdigung, Leichenaufbewahrung, Leichenwagen, Feuerbestattung, Tod