Wohngeld Zahlung
Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.
Beschreibung
Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Hierfür müssen Sie ein Konto bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Union angeben, an das das Wohngeld gezahlt werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung z.B. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden. Ohne Einwilligung kann die Zahlung z.B. an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlungsdaten können Sie Ihrem Wohngeldbescheid entnehmen. Wird das Wohngeld zukünftig nicht an den Wohngeldempfänger gezahlt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales
Beschreibung
Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Gündra
Frau Sarah Heß
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-219
E-Mail: Wohngeldstelle@frankenthal.de
Fax: 06233 89-15509
Frau Stefanie Feßler
Frau Gabriele Siddi
Frau Nilüfer Ayan
Besucheranschrift
Fax: 06233 89-15509
Telefon Festnetz: 06233 89-503
E-Mail: Wohngeldstelle@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Siddi
Frau Susanne Gündra
Frau Nilüfer Ayan
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-503
Fax: 06233 89-15509
E-Mail: Wohngeldstelle@frankenthal.de
Frau Sarah Heß
Besucheranschrift
E-Mail: Wohngeldstelle@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-219
Fax: 06233 89-15509
Frau Stefanie Feßler
Internet
Weitere Informationen
Betreuungsbehörde, Bestattungskosten, Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen), Hilfe für Asylbewerber, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Pflege, Seniorenbüro, Wohngeld, Wohnraumsicherung
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.
Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.
Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Verfahrensablauf
Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.
Fristen
Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.
Kosten
Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 30.04.2020
Stichwörter
Wohngeldminderung, Wohngeldzahlung, Eigentumswohnung, Wohngeldbetrag, Bankverbindung, Miete, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Eigenheim, Wohngeldveränderung, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngelderhöhung, Eigentümer, Wohnung, Wohngeldbescheid, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldhöhe, Zahlungsempfänger, Konto