Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- die Verkehrsführung geändert wurde
- sich Verkehrszeichen widersprechen
- Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
- ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt
Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.2 Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Lieferanschrift
Lieferanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
E-Mail: info@vg-l.de
E-Mail: vg-leiningerland@poststelle.rlp.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
Kontaktperson
Herr Tobias Spangenmacher
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: tobias.spangenmacher@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4051
Herr Torsten Bachmann
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: torsten.bachmann@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4101
Frau Claudia Bahrdt
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
E-Mail: claudia.bahrdt@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Herr Andreas Müller
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: andreas.mueller@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4102
Fax: 06359 8001-8001
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
Sperrpfosten, Straßenmarkierung, Beschilderung, Poller, Fußgängerüberweg, Ampel, Schranke Straße, Lichtsignalanlage, Verkehrsschilder, Absperrgeländer, Parkscheinautomat