Verkehrszeichen Entfernung

    Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

    Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

    Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

    Das Entfernen von Verkehrszeichen bedarf ebenfalls der behördlichen Anordnung.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

    • die Verkehrsführung geändert wurde
    • sich Verkehrszeichen widersprechen
    • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
    • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

    Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

    • die Verkehrsführung geändert wurde
    • sich Verkehrszeichen widersprechen
    • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
    • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

    Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

    Die Aufstellung von Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen u.a. der Verkehrssicherheit und der Verkehrsregelung, beispielsweise

    • zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
    • zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
    • zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
    • zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
    • hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie insbesondere
    • aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs 

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden verkehrsbehördlich angeordnet. Sind z.B. die Gründe für die verkehrsbehördliche Anordnung eines VZ oder einer VE entfallen oder haben sich bspw. die verkehrlichen Umstände im konkreten Einzelfall geändert, dann ist zu prüfen, ob das VZ bzw. die VE noch erforderlich ist.

    Ansprechpartner

    Für Jünkerath wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ein Vorschlag über die Aufhebung von VZ/VE kann u.a. von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Verkehrsteilnehmer getroffen werden. Es empfiehlt sich den Vorschlag schriftlich bei der örtlich zuständigen StVB einzureichen und dabei gleichzeitig entsprechende Gründe, die aus Bürger-/ Verkehrsteilnehmersicht eine Entfernung rechtfertigen, anzufügen.

    Voraussetzungen

    Die Entscheidung über die Aufhebung von VZ/VE trifft grundsätzlich die fachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde - unter Beteiligung von Straßenbaubehörde und Polizei. Ob ein VZ/eine VE entfernt werden kann ist im Einzelfall detailliert zu prüfen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sollte ein VZ/eine VE mittels Widerspruch oder Klage zur Aufhebung angefochten werden, gelten jeweilige Rechtsbehelfs-/Klagefristen.

    Verfahrensablauf

    Einzelfallprüfung durch die örtlich zuständige StVB unter Beteiligung von Straßenbaubehörde und Polizei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Es gibt keine Frist.

    Für einen allgemeinen Vorschlag zur Aufhebung eines VZ/VE bestehen grundsätzlich keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Es fallen keine Kosten an.

    Die Kosten der Entfernung der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie entfernt werden sollen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

    Verkehrseinrichtungen sind

    • rot-weiß gestreifte Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen
    • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Parkscheinautomat, Ampel, Straßenmarkierung, Sperrpfosten, Lichtsignalanlage, Verkehrsschilder, Poller, Beschilderung, Absperrgeländer, Schranke Straße, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English