Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- die Verkehrsführung geändert wurde
- sich Verkehrszeichen widersprechen
- Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
- ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt
Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.
Neben den Gründen, die zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesehen werden, bedarf es einer genauen örtlichen Standortbeschreibung des betreffenden Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung und der Angabe, um welches Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung es sich genau handelt, dessen Entfernung vorgeschlagen wird; ggf. sind auch Fotos und Skizzen sachdienlich.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.3 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-0
Kontaktperson
Herr Jörg Bures
Besucheranschrift
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22282
E-Mail: bures.joerg@vg-suedeifel.de
Frau Lea Hamper
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12281
E-Mail: hamper.lea@vg-suedeifel.de
Herr Alexander Schilz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12231
E-Mail: schilz.alexander@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft den Vorschlag und bezieht dabei grundsätzlich auch die jeweilige Straßenbaubehörde und Polizeidienststelle ein.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall zeitlich unterschiedlich/individuell.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Ampel, Lichtsignalanlage, Sperrpfosten, Parkscheinautomat, Fußgängerüberweg, Beschilderung, Absperrgeländer, Poller, Straßenmarkierung, Schranke Straße, Verkehrsschilder