Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- die Verkehrsführung geändert wurde
- sich Verkehrszeichen widersprechen
- Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
- ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt
Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.
Zuständigkeit
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
.
Straßenverkehrsbehörde
- 0261 129 - 4152
- SVB@stadt.koblenz.de
Kommunaler Servicebetrieb
- 0261 129 - 4545
- servicebetrieb@stadt.koblenz.de
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Straßenverkehrsbehörde
- 0261 129 - 4152
- SVB@stadt.koblenz.de
Kommunaler Servicebetrieb
- 0261 129 - 4545
- servicebetrieb@stadt.koblenz.de
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Straßenverkehrsbehörde (Tiefbauamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
Postanschrift
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do    8:30 -12:00 Uhr                14:00 -16:00 Uhr Fr             8:30 -12:00 Uhr
Kontakt
Stadt Koblenz - Straßenunterhaltung (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)
Beschreibung
U.a. zuständig für Unterhaltung der Koblenzer Straßen, Parkscheinautomaten, Parkuhren, Markierungen, Sperrpfosten, Straßenabläufe, Verkehrszeichen
Adresse
Postanschrift
Hans-Böckler-Straße 8
56070 Koblenz
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Straßenunterhaltung Bezirk Nord (nördl. der Mosel): Lützel, Neuendorf, Wallersheim, Kesselheim, Metternich, Bubenheim, Rübenach, Güls, Bisholder
+49 261 129-3586
+49 261 129-4563
Straßenunterhaltung Bezirk Ost (rechte Rheinseite): Niederberg, Immendorf, Ehrenbreitstein, Arenberg, Asterstein, Arzheim, Pfaffendorf/Höhe, Horchheim/Höhe
+49 261 129-3540
+49 261 129-4561
Straßenunterhaltung Bezirk Mitte (zwischen Rhein und Mosel): Altstadt, Rauental, Goldgrube, Stadtmitte, Karthause, Südstadt, Moselweiß, Oberwerth, Stolzenfels, Lay
+49 261 129-3584
+49 261 129-4562
Verkehrszeichen / Verkehrsspiegel
+49 261 129-3543
+49 261 129-3585
verkehrstechnik@stadt.koblenz.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
Sperrpfosten, Straßenmarkierung, Beschilderung, Poller, Fußgängerüberweg, Ampel, Schranke Straße, Lichtsignalanlage, Verkehrsschilder, Absperrgeländer, Parkscheinautomat