Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für nicht gedeckte Betriebskosten beantragen
Sie mussten Ihren Betrieb oder Ihre Praxis aufgrund eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne schließen? Hier erhalten Sie Informationen, wie die Erstattung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebskosten erfolgt.
Beschreibung
Bei einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne haben Sie als Selbstständiger oder Selbstständige neben dem Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls auch einen Anspruch auf Ersatz der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wie z.B. Mieten oder Kredite.
Das gilt nur für Betriebskosten, die nicht vermieden werden können.
Zudem müssen Sie die Betriebskosten so gering wie möglich halten.
Die Erstattung erfolgt in angemessenem Umfang.
Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "Kann-Leistung". Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Beschreibung
Aufgaben des Landesamtes:
Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden vielfältige Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsvollzugs wahrgenommen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Qualitätssicherung im sozialen Bereich
- Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
- Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Vergütungsangelegenheiten/-verhandlungen ; Geschäftsstelle der Vergütungskommissionen - Verhandlungen zur Festsetzung neuer Vergütungssätze für Einrichtungen -
- Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Viertes und Elftes Buch - (SGB IV / XI); Festsetzung und Eintreibung von Bußgeldern nach dem Pflegeversicherungsrecht
- Maßnahmen nach dem Maßregelvollzugsgesetz; Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Vergütung der Einzelfallleistungen
- Grundsatzangelegenheiten Tarifregister und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
Kinder, Jugend und Familie
- Anregung, Förderung im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehung in der Familie und des Pflegekinder- und Adoptionswesens; Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- Psychologisches Beratungswesen, Unterstützung und Beratung der Jugend- und Sozialämter sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Überörtlicher Träger der Jugendhilfe; Beratung der Jugendämter und anteilige Kostenerstattung bei Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, Heimaufsicht nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
- Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Bewilligung von Hilfen
- Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum; Berufspraktikum für Sozialarbeiter/-pädagogen, staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
- Kindertagesstättenaufsicht;
- Umsetzung des Bundesprogramms Kinderbetreuungsausbau in Rheinland-Pfalz
- Aufgaben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG)
- Projekt "Netzwerk Familienbildung"
- Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
- Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
- Programm "(R)AUSwege aus dem Extremismus" - Beratung und Hilfen für Aussteigewillige in Rheinland-Pfalz
- Prävention der Glücksspielsucht und Hilfeangebote für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörigen in Rheinland-Pfalz
- Landesstelle unbegleitete minderjährige Ausländer
- Verbraucherinsolvenzverfahren - Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen
Gesundheit und Pharmazie
- Öffentliches Gesundheitswesen; Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
- Beruferecht der akademischen und nichtakademischen Heilberufe: Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe und nach dem Psychotherapeutengesetz, Überprüfung ausländischer Berufsqualifikationen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Landesprüfungsamt; Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen
- Aufsicht über die Bezirksärztekammern einschließlich Versorgungseinrichtungen; Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare soziale Versicherungsträger und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
- Medizinische Begutachtung als Grundlage für staatliche Hilfen
- Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
- Überwachung des Arzneimittelverkehrs und der Tierarzneimittel und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung
- Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland
Soziales
- Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen - insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - an behinderte Menschen in Heimen, Gewährung von Hilfen in Einrichtungen an Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
- Überörtliche Betreuungsbehörde; Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG); Einzelfallförderung im Bereich des betreuten Wohnens
- Integrationsamt; begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Institutionelle Förderung der Integrationsfachdienste
- Clearingstellen für suchtkranke Menschen
Soziales Entschädigungsrecht und Feststellungsverfahren nach dem SGB IX
- Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsberechtigte nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (Verbrechensopfer) und dem Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte)
- Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)
Weitere Aufgaben:
Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz und der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dem Landesamt organisatorisch zugeordnet.
Das Landesamt hat die vier Dienstorte Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Dort werden die verschiedenen Aufgaben des Landesamtes bürgernah in der jeweiligen Region wahrgenommen. Dienstsitz des Landesamtes ist Mainz. Dem Landesamt nachgeordnet sind die drei Landesschulen für Sinnesbehinderte.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der laufenden nicht gedeckten Betriebskosten
- Zahlungsnachweise
- Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung
Voraussetzungen
Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wenn
- Sie selbstständig sind
- Ihr Betrieb oder Ihre Praxis während des Tätigkeitsverbots oder der Quarantäne ruht und
- Sie Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.04.2020
Stichwörter
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Betriebskosten während Verdienstausfallzeiten