Erstaufforstung Genehmigung

    Erstaufforstungsgenehmigung beantragen

    Sie wollen eine waldfreie Fläche neu zu einem Wald bepflanzen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Sie möchten einen Wald auf Ihrem Grundstück neu anpflanzen, wo bislang keine Bäume standen?

    Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie bislang waldfreien Flächen nur mit Genehmigung neu anlegen bzw. durch natürliche Sukzession von selbst entstehen lassen

    Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen erteilt werden.

    Zuständigkeit

    Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nastätten - Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    56355 Nastätten

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06772 802-26

    Telefon Festnetz: 06772 802-0

    E-Mail: post@vg-nastaetten.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Nastätten - Forst

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 1

    56355 Nastätten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06772 802-0

    Fax: 06772 802-26

    E-Mail: foerster@vg-nastaetten.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung wird erteilt, wenn

    • wenn der Waldmehrung kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (Erstaufforstung)

    Einer Genehmigung zur Erstaufforstung bedarf es nicht, wenn für eine Grundfläche aufgrund anderer Vorschriften die Aufforstung bereits rechtsverbindlich festgelegt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Forstamt entscheidet über Ihren Antrag, nachdem es die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abgewogen und die fachlich berührten Behörden angehört hat. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass alle Argumente, die für oder gegen eine. Erstaufforstung sprechen, angemessen berücksichtigt werden und das Forstamt auf dieser Basis die Waldentwicklung fundiert steuern kann.  

    Fristen

    Wurde die Erstaufforstung genehmigt, so müssen Sie dieses Vorhaben innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Genehmigung. 

    Kosten

    Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 bis 200,00 Euro, ggf. zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Mitwirkung anderer Behörden, soweit von diesen angefordert.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Rodung, Ersatzaufforstung, Wald, Wiese, Agrarfläche, Bodennutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English