Erstaufforstung Genehmigung

    Erstaufforstungsgenehmigung beantragen

    Sie wollen eine waldfreie Fläche neu zu einem Wald bepflanzen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Sie möchten einen Wald auf Ihrem Grundstück neu anpflanzen, wo bislang keine Bäume standen?

    Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie bislang waldfreien Flächen nur mit Genehmigung neu anlegen bzw. durch natürliche Sukzession von selbst entstehen lassen

    Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen erteilt werden.

    Zuständigkeit

    Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung wird erteilt, wenn

    • wenn der Waldmehrung kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (Erstaufforstung)

    Einer Genehmigung zur Erstaufforstung bedarf es nicht, wenn für eine Grundfläche aufgrund anderer Vorschriften die Aufforstung bereits rechtsverbindlich festgelegt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Forstamt entscheidet über Ihren Antrag, nachdem es die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abgewogen und die fachlich berührten Behörden angehört hat. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass alle Argumente, die für oder gegen eine. Erstaufforstung sprechen, angemessen berücksichtigt werden und das Forstamt auf dieser Basis die Waldentwicklung fundiert steuern kann.  

    Fristen

    Wurde die Erstaufforstung genehmigt, so müssen Sie dieses Vorhaben innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Genehmigung. 

    Kosten

    Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 bis 200,00 Euro, ggf. zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Mitwirkung anderer Behörden, soweit von diesen angefordert.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 21.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wiese, Agrarfläche, Bodennutzung, Rodung, Wald, Ersatzaufforstung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)