Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Umwandlungsgenehmigung beantragen

    Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Sie möchten auf Ihrem Grundstück vorhandenen Wald roden und in eine andere Bodennutzungsart z. B. ein Feld oder eine Wiese umwandeln?

    Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie Wald nur mit Genehmigung des Forstamtes roden und in eine andere Bodennutzungsart umwandeln.

    Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen wie erteilt werden.

    Zuständigkeit

    Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Rhein-Selz (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung wird erteilt, wenn

    • wenn zu der Erhaltung des Waldes kein überwiegendes öffentlichen Interesse besteht (Umwandlung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Forstamt entscheidet über Ihren Antrag, nachdem es die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzer sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abgewogen und die fachlich berührten Behörden angehört hat. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass alle Argumente, die für oder gegen eine Umwandlung sprechen, angemessen berücksichtigt werden und das Forstamt auf dieser Basis die Waldentwicklung fundiert steuern kann.  

    Fristen

    Wurde die Umwandlung genehmigt, so müssen Sie dieses Vorhaben innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Genehmigung. 

    Kosten

    Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 bis 200,00 Euro, ggf. zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Mitwirkung anderer Behörden, soweit von diesen angefordert.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 21.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bodennutzung, Agrarfläche, Wiese, Wald, Rodung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)