Umwandlungsgenehmigung beantragen
Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Sie möchten auf Ihrem Grundstück vorhandenen Wald roden und in eine andere Bodennutzungsart z. B. ein Feld oder eine Wiese umwandeln?
Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie Wald nur mit Genehmigung des Forstamtes roden und in eine andere Bodennutzungsart umwandeln.
Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen wie erteilt werden.
Zuständigkeit
Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird erteilt, wenn
- wenn zu der Erhaltung des Waldes kein überwiegendes öffentlichen Interesse besteht (Umwandlung)
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Forstamt entscheidet über Ihren Antrag, nachdem es die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzer sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abgewogen und die fachlich berührten Behörden angehört hat. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass alle Argumente, die für oder gegen eine Umwandlung sprechen, angemessen berücksichtigt werden und das Forstamt auf dieser Basis die Waldentwicklung fundiert steuern kann.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.04.2020
Stichwörter
Wald, Rodung, Bodennutzung, Agrarfläche, Wiese