Sehteststellen Anerkennung

    Sehteststelle Anerkennung beantragen

    Sie möchten eine Sehteststelle betreiben? Dann müssen Sie die behördliche Anerkennung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    An 44, Nr. 31

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).

    Kontakt

    Fax: 06341 143-71

    Telefon Festnetz: 06341 143-0

    E-Mail: info@landau-land.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • Nachweise über das Vorliegen der geforderten Sachkunde

    Voraussetzungen

    • die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
    • die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
    • die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
    • die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Sehtest

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de