Sehteststellen Anerkennung
Sehteststelle Anerkennung beantragen
Sie möchten eine Sehteststelle betreiben? Dann müssen Sie die behördliche Anerkennung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Nachweise über das Vorliegen der geforderten Sachkunde
Voraussetzungen
- die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
- die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
- die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
- die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.04.2020
Stichwörter
Sehtest