• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Sehteststellen Anerkennung

Sehteststelle Anerkennung beantragen

Sie möchten eine Sehteststelle betreiben? Dann müssen Sie die behördliche Anerkennung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartners.

Ansprechpartner

Für Niederburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Nachweise über das Vorliegen der geforderten Sachkunde

Voraussetzungen

  • die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
  • die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
  • die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
  • die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MWVLW am 20.04.2020

Version

Technisch erstellt am 20.04.2020

Technisch geändert am 07.08.2024

Stichwörter

Sehtest

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020