Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Ausnahmegenehmigung
    99006058276000

    Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen

    Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.

    Beschreibung

    Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen

    • bei Gefährdungen durch Energien,
    • zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
    • zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
    • zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
    • Betriebsstörungen und Unfällen,
    • sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Es ist ein formloser Antrag möglich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    1. Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme online
    2. Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde,
    3. Es folgt der Ausnahmebescheid  oder Ablehnung des Antrags

    Nach Eingang eines Antrags entscheidet die zuständige Behörde, ob die Anwendung der vorgeschriebenen Maßnahmen zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde, eine Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.

    4 Wochen

    4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gebühren und Auslagen richten sich nach dem Aufwand.: Gebühr ab 800,00 EUR bis 80,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2020
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Stichwörter

    unverhältnismäßige Härte, Ausnahme, Schutzmaßnahmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020