Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller
Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz bzw. zur Beantragung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.
Adresse
Hausanschrift
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Kontakt
Formulare
Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.
Voraussetzungen
- Niederlassung, Wohnsitz oder die überwiegende Berufsausübung in Rheinland- Pfalz;
- eine Abschlussprüfung in einem der betreffenden Fachrichtung entsprechenden Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren;
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren;
der Nachweis über eine Teilnahme an acht vom Eintragungsausschuss anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (insgesamt 64 Stunden).
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.
Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingeholt werden.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
je Fachrichtung als Kostenvorschuss: Gebühr 420,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.04.2024
Stichwörter
Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt, Stadtplaner, Stadtplanerkammer, Architektenkammer