• Mühlpfad (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Beschreibung

Gemäß § 3 Abs. 4 des Architektengesetzes darf eine Kapitalgesellschaft eine Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Architektengesetz, eine Wortverbindung damit oder eine ähnliche Bezeichnung in ihrer Firma nur führen, wenn sie unter dieser Bezeichnung in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen ist.

zuständige Stelle

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Ansprechpartner

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Aktuelles

Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

Adresse

Hausanschrift

Hindenburgplatz 6

55118 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 9960-0

Fax: +49 6131 6149-26

E-Mail: lgs@akrp.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 07.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag (Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift);
  • die Bestellung des/der Geschäftsführer in beglaubigter Form;
  • Anmeldung zum Handelsregister oder Handelsregisterauszug;

der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus dem Gegenstand des Unternehmens ergebenden Haftpflichtgefahren gemäß § 8 Abs. 2 Architektengesetz.

Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen u.a. für eine Eintragung vorliegen:

  • Sitz oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz;
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung;
  • Gegenstand des Unternehmens muss die Wahrnehmung von Berufsaufgaben i.S.d. § 1 Architektengesetzes sein;
  • Regelungen im Gesellschaftsvertrag zur Beachtung der Berufspflichten (§ 2 Architektengesetz);
  • Kapital- und Stimmanteile sowie Geschäftsführungsbefugnis müssen mindestens zur Hälfte bei Berufsangehörigen liegen. Die restlichen Anteile dürfen lediglich beratende Ingenieure innehaben.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Kapitalgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. Die an einer Gesellschaft beteiligten Berufsangehörigen sind lediglich als „natürliche Personen“ Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Fristen

Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Gebühr 420.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 15.04.2024

Version

Technisch erstellt am 02.04.2020

Technisch geändert am 22.11.2024

Stichwörter

Stadtplaner, Architektenkammer, Landschaftsarchitekt, Architekt, Berufsanerkennung, Architektenkammer Hessen, Stadtplanerkammer, Innenarchitekt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020