Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Architektur) Eintragung

    Anerkennung als Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz bzw. Beantragung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    Beschreibung

    Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 6

    55118 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 9960-0

    Fax: +49 6131 6149-26

    E-Mail: lgs@akrp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Sievers, Frank)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Alle Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom) in original Sprache und deutscher Übersetzung (anerkanntes Übersetzungsbüro);
    • Detaillierter Nachweis für die nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Architektengesetz erforderliche praktische Berufstätigkeit;
    • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 6 Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes;
    • Bei freiberuflicher oder baugewerblicher Tätigkeit: Bestätigung des Versicherers über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Berufsordnung;
    • Nachweis über Niederlassung/ Bürositz in Rheinland-Pfalz (z.B. Mietvertrag) oder Nachweis über einen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, der nicht älter als drei Monate sein darf (z.B. Meldebestätigung) oder Nachweis über den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Mietvertrag über Büroräume, Arbeitsvertrag);
    • Nachweis der Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde.

    Formulare

    Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.

    Voraussetzungen

    • Niederlassung, Wohnsitz oder die überwiegende Berufsausübung in Rheinland- Pfalz;
    • eine Abschlussprüfung in einem der betreffenden Fachrichtung entsprechenden Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren;
    • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren;

    der Nachweis über eine Teilnahme an acht vom Eintragungsausschuss anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (insgesamt 64 Stunden).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

    Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingeholt werden.

    Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation als „Architektin“ oder „Architekt“. Dabei werden Ihre Berufspraxis, sonstige Befähigungsnachweise und sonstige Qualifikationen (Gleichwertigkeitsprüfung) berücksichtigt.

    Fristen

    Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    je Fachrichtung als Kostenvorschuss: Gebühr 420.0 EUR

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Architektenliste Eintragung für Abschlüsse aus dem Ausland

    je Fachrichtung als Kostenvorschuss: Gebühr 420.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 15.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Architektenkammer, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Architekt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)