Architektenliste Eintragung für Spätaussiedler
Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz bzw. zur Beantragung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.
Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.
Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss? Dann informieren Sie sich bitte unter "Architektenliste Eintragung deutsche/ausländische Antragsteller".
Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland absolviert, dann informieren Sie sich bitte unter "Architektenliste Eintragung für Abschlüsse aus dem Ausland".
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.04.2024
Stichwörter
Architektenkammer, eintragen Architektur, Kammer,, Architektenliste, Anwärter