Architektenliste Löschung

    Architektenliste Eintragung löschen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Löschung aus der Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz bzw. zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz noch Niederlassung noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit hat.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 6

    55118 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 9960-0

    Fax: +49 6131 6149-26

    E-Mail: lgs@akrp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Erklärung, ggfls. Sterbeurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Austritt eines Mitgliedes der Architektenkammer bedarf einer schriftlichen Erklärung (vgl. § 2 Abs. 3 Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz). Darüber hinaus sind die Kammergegenstände (Eintragungsurkunde, ggfls. Kammerstempel) an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Kündigungsfristen bestehen nicht.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    Gebühr ab 250.0 EUR bis 630.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 15.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2020

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Stichwörter

    Gartenarchitekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Liste, Stadtplanerliste, Architekt, Architektenliste, Stadtplaner, Verzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020