Architektenliste Eintragung löschen
Hier erhalten Sie Informationen zur Löschung aus der Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz bzw. zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz noch Niederlassung noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit hat.
zuständige Stelle
Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Erklärung, ggfls. Sterbeurkunde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Austritt eines Mitgliedes der Architektenkammer bedarf einer schriftlichen Erklärung (vgl. § 2 Abs. 3 Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz). Darüber hinaus sind die Kammergegenstände (Eintragungsurkunde, ggfls. Kammerstempel) an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Kündigungsfristen bestehen nicht.
Fristen
Keine.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Gebühr ab 250.00 EUR bis 630.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.04.2024
Stichwörter
Stadtplanerliste, Architekt, Innenarchitekt, Gartenarchitekt, Verzeichnis, Liste, Architektenliste, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner