Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft

    Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft beantragen

    Wenn Sie ein auswärtiger Dienstleister im Form einer Kapitalgesellschaft sind, haben Sie die Möglichkeit diese in das Verzeichnis der auswärtigen Berufsgesellschaften bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz eintragen zu lassen.

    Beschreibung

    Kapitalgesellschaften, die in Rheinland-Pfalz weder Sitz noch Niederlassung haben, dürfen die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ ohne Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis verwenden, wenn sie diese oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung aufgrund einer gesetzlichen Regelung des Landes ihres Sitzes oder ihrer Niederlassung führen dürfen (auswärtige Berufsgesellschaften).

    Wenn sie in Deutschland nicht in einem Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sind, müssen sie der Architektenkammer Rheinland-Pfalz vorher anzeigen, wenn sie die im Architektengesetz bezeichneten Tätigkeiten erstmals in Rheinland-Pfalz ausüben wollen. Die Architektenkammer führt sie im Verzeichnis für auswärtige Berufsgesellschaften.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 6

    55118 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 9960-0

    Fax: +49 6131 6149-26

    E-Mail: lgs@akrp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Sievers, Frank)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Eine Bescheinigung, dass Sie oder die am Gesellschaftskapital beteiligten und die zur Geschäftsführung befugten Berufsangehörigen die betreffende Tätigkeit im Lande Ihres Sitzes oder Ihrer Niederlassung rechtmäßig ausüben
    • Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung, welcher die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

    Formulare

    Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.

    Voraussetzungen

    Kapitalgesellschaften, die in Rheinland-Pfalz weder Sitz noch Niederlassung haben, dürfen die geschützten Berufsbezeichnungen, Wortverbindungen damit oder ähnliche Bezeichnungen ohne Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis verwenden, wenn sie diese oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung aufgrund einer gesetzlichen Regelung des Landes ihres Sitzes oder ihrer Niederlassung führen dürfen (auswärtige Berufsgesellschaften).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

    Fristen

    Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    je Fachrichtung: Gebühr 190.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 15.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Sievers, Frank)

    Stichwörter

    Architektur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplanung, Stadtplaner, Recht zum Führen der Berufsbezeichnung, Innenarchitekt, Stadtplanerliste, Architektenliste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)