Architektenliste Registrierung ausländischer Antragsteller
    99140001019001

    Architektenliste Registrierung ausländische Antragsteller beantragen

    Wenn Sie ein auswärtiger Dienstleister sind, haben Sie die Möglichkeit sich in das besondere Verzeichnis der auswärtigen Berufsangehörigen bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz eintragen zu lassen.

    Beschreibung

    Personen, die in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz, noch Niederlassung, noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit haben, dürfen die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ ohne Eintragung in die Architektenliste führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Sie müssen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz vorher anzeigen, wenn sie in Deutschland nicht in einer Architekten- und Stadtplanerliste eingetragen sind und die im Architektengesetz bezeichneten Tätigkeiten erstmals vorübergehend oder gelegentlich ausüben wollen. Die Architektenkammer führt sie im Verzeichnis für auswärtige Berufsangehörige.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 6
    55118 Mainz

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: lgs@akrp.de

    Telefon Festnetz: +49 6131 9960-0

    Fax: +49 6131 6149-26

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können Sie dem § 10 Architektengesetz entnehmen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    je Fachrichtung: Gebühr 190,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2020
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Architekt, Stadtplanung, Landschaftsarchitekt, Stadtplanerliste, Stadtplaner, Innenarchitekt, Architektur, Architektenliste, Recht zum Führen der Berufsbezeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020