Architektenliste Registrierung ausländischer Antragsteller

    Architektenliste Registrierung ausländische Antragsteller beantragen

    Wenn Sie ein auswärtiger Dienstleister sind, haben Sie die Möglichkeit sich in das besondere Verzeichnis der auswärtigen Berufsangehörigen bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz eintragen zu lassen.

    Beschreibung

    Personen, die in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz, noch Niederlassung, noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit haben, dürfen die Berufsbezeichnung "Architekt/in", "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" oder "Stadtplaner/in" ohne Eintragung in die Architektenliste führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Sie müssen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz vorher anzeigen, wenn sie in Deutschland nicht in einer Architekten- und Stadtplanerliste eingetragen sind und die im Architektengesetz bezeichneten Tätigkeiten erstmals vorübergehend oder gelegentlich ausüben wollen. Die Architektenkammer führt sie im Verzeichnis für auswärtige Berufsangehörige.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 6

    55118 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 9960-0

    Fax: +49 6131 6149-26

    E-Mail: lgs@akrp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einen Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit;
    • Eine Bescheinigung darüber, dass Sie im Lande Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Niederlassung die betreffenden Tätigkeiten rechtmäßig ausüben und Ihnen die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.
    • Einen Berufsqualifikationsnachweis;
    • Einen Nachweis in beliebiger Form darüber, dass sie die entsprechende Tätigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben

    Formulare

    Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können Sie dem § 10 Architektengesetz entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

    Fristen

    Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

    je Fachrichtung: Gebühr 190.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Architektur, Landschaftsarchitekt, Architekt, Stadtplanerliste, Stadtplanung, Innenarchitekt, Recht zum Führen der Berufsbezeichnung, Stadtplaner, Architektenliste

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de