Unschädlichkeitszeugnis beantragen
Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.
Beschreibung
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Ansprechpartner
Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Aktuelles
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Verbandsgemeinde Landau-Land
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Landau-Land gehört zum Landkreis Südliche Weinstraße und umfasst die Ortsgemeinden Billigheim-Ingenheim, Birkweiler, Böchingen, Eschbach, Frankweiler, Göcklingen, Heuchelheim-Klingen, Ilbesheim bei Landau in der Pfalz, Impflingen, Knöringen, Leinsweiler, Ranschbach, Siebeldingen und Walsheim.
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Verwaltung Montag: 08:30 - 12:00 Uhr  Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr  Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr  Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr  Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Bürgerbüro Montag: 07:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 26.03.2020
Stichwörter
Grenzbescheinigung, Entfernungsbescheinigung