Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Unschädlichkeitszeugnis beantragen

    Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.

    Beschreibung

    Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.

    Hinweise für Worms: Technische Messungen Stadtvermessung und Geoinformationen

    • Pflege des städtischen Höhennetzes
    • Bauabsteckungen/Achsabsteckungen z.B. Gebäudeabsteckungen, Kanalachsabsteckungen
    • Bauwerkskontrollmessungen
    • topographische Vermessungen zur Aktualisierung der Stadtgrundkarte
    • topografische Bestandsaufnahmen für Bauplanungen
    • Grenzanzeigen in Baulandumlegungsgebieten und für kommunale Grundstücke
    • Leitungsdokumentation, z.B. Kanalbestandsmessungen

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.

    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostdeutsche Straße 28

    55232 Alzey

    Kontakt

    Fax: +49 6731 494-1390

    Telefon Festnetz: +49 6731 494-0

    E-Mail: vermka-rhn@vermkv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.2 Stadtvermessung und Geoinformationen

    Beschreibung

    Die Kartenauskunft ist unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 - 62 12 zu erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Grenzbescheinigung, Entfernungsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de