Unschädlichkeitszeugnis beantragen
Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.
Beschreibung
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
Hinweise für Worms: Technische Messungen Stadtvermessung und Geoinformationen
- Pflege des städtischen Höhennetzes
- Bauabsteckungen/Achsabsteckungen z.B. Gebäudeabsteckungen, Kanalachsabsteckungen
- Bauwerkskontrollmessungen
- topographische Vermessungen zur Aktualisierung der Stadtgrundkarte
- topografische Bestandsaufnahmen für Bauplanungen
- Grenzanzeigen in Baulandumlegungsgebieten und für kommunale Grundstücke
- Leitungsdokumentation, z.B. Kanalbestandsmessungen
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.2 Stadtvermessung und Geoinformationen
Beschreibung
Die Kartenauskunft ist unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 - 62 12 zu erreichen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtvermessung@worms.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.03.2020
Stichwörter
Grenzbescheinigung, Entfernungsbescheinigung