Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Unschädlichkeitszeugnis beantragen

    Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.

    Beschreibung

    Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 26.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grenzbescheinigung, Entfernungsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)