Unschädlichkeitszeugnis beantragen
Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.
Beschreibung
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Ansprechpartner
Für früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 26.03.2020
Stichwörter
Grenzbescheinigung, Entfernungsbescheinigung