Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Unschädlichkeitszeugnis beantragen

    Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.

    Beschreibung

    Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.

    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    56457 Westerburg

    Kontakt

    Fax: +49 2663 9165-1150

    Telefon Festnetz: +49 2663 9165-0

    E-Mail: vermka-wwt@vermkv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Entfernungsbescheinigung, Grenzbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de