Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Unschädlichkeitszeugnis beantragen

    Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.

    Beschreibung

    Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.

    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wasserturm 5a

    56727 Mayen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2651 9582-0

    Fax: +49 2651 9582-400

    E-Mail: vermka-oeh@vermkv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.5 - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Fax: 02641 975-456

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Entfernungsbescheinigung, Grenzbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English