Flurstückverschmelzung
Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.
Hinweise für Worms: Sekretariat 6.1 Bauaufsicht
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie zu erreichen.
Antragsformulare oder sonstige Unterlagen können Sie uns über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf am Haupteingang des Rathauses weiter übermitteln.
zuständige Stelle
Vermessungs- und Katasterverwaltung
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 110 € erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.03.2020
Stichwörter
Flurstücksbildung, Nutzungsarten, Vermessung, Zerlegung, Messungsantrag, Verschmelzung, Sonderung, Vermarkung, Teilung, Vermessungsantrag