Flurstück Verschmelzung

    Flurstückverschmelzung

    Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.

    Hinweise für Worms: Sekretariat 6.1 Bauaufsicht

    Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie zu erreichen.

    Antragsformulare oder sonstige Unterlagen können Sie uns über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf am Haupteingang des Rathauses weiter übermitteln.

    zuständige Stelle

    Vermessungs- und Katasterverwaltung

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostdeutsche Straße 28

    55232 Alzey

    Kontakt

    Fax: +49 6731 494-1390

    Telefon Festnetz: +49 6731 494-0

    E-Mail: vermka-rhn@vermkv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-6101

    Fax: +49 6241 853-6199

    E-Mail: stadtplanung@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 110 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Flurstücksbildung, Nutzungsarten, Vermessung, Zerlegung, Messungsantrag, Verschmelzung, Sonderung, Vermarkung, Teilung, Vermessungsantrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de