Flurstückverschmelzung

    Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.

    Online-Dienst

    Flurstücksverschmelzung

    ID: L100039_285955357

    Beschreibung

    Anfrage zur Beantragung einer Flurstücksverschmelzung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2024 (von: Dolezich, Stefan)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Dolezich, Stefan)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Vermessungs- und Katasterverwaltung

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel

    Aktuelles

    Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Viertheil 24

    54470 Bernkastel-Kues

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6531 5017-0

    Fax: +49 6531 5017-140

    E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.12.2009 (von: Christian Prochaska)

    Technisch geändert am 20.01.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 150 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 26.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 31.07.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Stichwörter

    Vermessungsantrag, Vermessung, Messungsantrag, Zerlegung, Flurstücksbildung, Verschmelzung, Vermarkung, Teilung, Sonderung, Nutzungsarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)