Flurstückverschmelzung
Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.
zuständige Stelle
Vermessungs- und Katasterverwaltung
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Altenahr - 4.1 Bauabteilung
Adresse
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Radermacher
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Fax: 02643 809-25
Telefon Festnetz: 02643 809-29
E-Mail: frank.radermacher@altenahr.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 110 € erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.03.2020
Stichwörter
Flurstücksbildung, Nutzungsarten, Vermessung, Zerlegung, Messungsantrag, Verschmelzung, Sonderung, Vermarkung, Teilung, Vermessungsantrag