Grundstücksteilung Genehmigung beantragen
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen,
Beschreibung
Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.
zuständige Stelle
- für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
- für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
- für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 3 - Planen, Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag:  8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 26.03.2020
Stichwörter
Änderung Grundstücksgrenze, Teilung, Lageplan, Grundstücksteilung, Grundstück, Liegenschaftskataster, Teilungsgenehmigung, Geodaten, Lagepläne, Teilung Grundstück