Grundstücksteilung Genehmigung beantragen
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen,
Beschreibung
Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.
Hinweise für Worms: Bauantrag
- Auskunft und Beratung zu Bauvorhaben
- Bauvorbescheide
- Baugenehmigungen
- Freistellungsverfahren
- Werbeanlagen, Genehmigung
- Ordnungsbehördliche Verfahren
- Verwaltungsstreitverfahren
- Widersprüche, Klagen
- Ordnungswidrigkeiten
zuständige Stelle
- für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
- für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
- für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Worms: Bauantrag
Vordrucke rund um das Thema Bauen finden Sie beim Ministerium der Finanzen (Link siehe unten).
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.03.2020
Stichwörter
Teilungsgenehmigung, Geodaten, Teilung, Lagepläne, Liegenschaftskataster, Grundstücksteilung, Lageplan, Teilung Grundstück, Grundstück, Änderung Grundstücksgrenze