Grundstücksteilung Genehmigung beantragen
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen,
Beschreibung
Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.
zuständige Stelle
- für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
- für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
- für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Langenlonsheim-Stromberg (Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.03.2020
Stichwörter
Grundstück, Lagepläne, Teilung Grundstück, Teilung, Änderung Grundstücksgrenze, Lageplan, Liegenschaftskataster, Geodaten, Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung