Grundstücksteilung Genehmigung beantragen
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen,
Beschreibung
Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.
zuständige Stelle
- für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
- für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
- für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Altenahr - 4.1 Bauabteilung
Adresse
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Radermacher
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Fax: 02643 809-25
Telefon Festnetz: 02643 809-29
E-Mail: frank.radermacher@altenahr.de
Herr André Löhr
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Telefon Festnetz: 02643 809-13
Fax: 02643 809-25
E-Mail: andre.loehr@altenahr.de
Frau Frauke Zahl
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Fax: 02643 809-25
Telefon Festnetz: 02643 809-27
E-Mail: frauke.zahl@altenahr.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.03.2020
Stichwörter
Teilungsgenehmigung, Geodaten, Teilung, Lagepläne, Liegenschaftskataster, Grundstücksteilung, Lageplan, Teilung Grundstück, Grundstück, Änderung Grundstücksgrenze