Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung Genehmigung beantragen

    Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen,

    Beschreibung

    Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.

    zuständige Stelle

    • für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
    • für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
    • für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Altenahr - 4.1 Bauabteilung

    Adresse

    Postanschrift

    Roßberg 143

    53505 Altenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Teilungsgenehmigung, Geodaten, Teilung, Lagepläne, Liegenschaftskataster, Grundstücksteilung, Lageplan, Teilung Grundstück, Grundstück, Änderung Grundstücksgrenze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de