Elementarschäden finanzielle Hilfen für Privatgeschädigte beantragen
Sie haben einen existenzbedrohenden Schaden aus einer überregional greifenden Naturkatastrophe erlitten (Elementarschaden)? Dann können Ihnen staatlich finanzierte Hilfen gewährt werden.
Beschreibung
Unter der Voraussetzung eines vom Ministerium des Innern und für Sport (MdI) festgestellten Elementarereignisses können Sie, wenn ihr Privathaushalt einen existenzgefährdenden Schaden erlitten hat, eine
Soforthilfe für private Haushalte in Höhe von max. 2.500 Euro je Haushalt beantragen.
Die Soforthilfe bei existenzieller Notlage soll in Härtefällen helfen, insbesondere
- unmittelbare Beeinträchtigungen durch den Verlust einer Unterkunftsmöglichkeit zu überbrücken und/oder,
- Ersatzkleidung oder notwendige Verpflegung zu besorgen und/oder,
- die angemessene Versorgung von Kindern oder sonstigen hilfsbedürftigen Familienangehörigen zu ermöglichen.
zuständige Stelle
Die betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städte sind zuständig für die Gewährung einer Soforthilfe für private Haushalte.
Zuständigkeit
Bitte beantragen Sie die finanziellen Hilfen bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53-0
Fax: 07274 53-229
Internet
Formulare
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfedes Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten aufgrund von Elementarschadensereignissen
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antragsformular sind die notwendigen Erklärungen abzugeben. Im Übrigen sind Nachweise zur Erläuterung des Schadensumfanges beizufügen.
Formulare
Die staatlichen finanziellen Hilfen werden schriftlich beantragt. Die entsprechenden Formulare stehen online zum Abruf zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Bei ihnen liegt ein existenzgefährdender Schaden vor.
- Es ist ein größerer Personenkreis von dem Schadensereignis betroffen (Feststellung eines Elementarereignisses durch das MdI)
- Es handelt sich um einen nicht versicherbaren Schaden bzw. es darf keine Überkompensation durch Leistungen Dritter entstehen.
- Ihr Lebensmittelpunkt ist in Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sind Sie mit einer Ablehnung einer beantragten Finanzhilfe (= Verwaltungsakt / Bescheid der zuständigen Behörde) inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Weitere Einzelheiten können Sie dem Bescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ermittelt bei außergewöhnlichen Elementarereignissen in Rheinland-Pfalz aufgrund der ihr vorliegenden Lageinformationen und Meldungen die betroffenen Schadensregionen (Landkreise / Kreisfreie Städte) und teilt dies dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) zur Feststellung des Elementarereignisses mit.
Die Feststellung des MdI über ein Elementarereignis und die Gewährung von Soforthilfen werden mit der Frist für die Antragstellung im Internet auf der Homepage der ADD Rheinland-Pfalz sowie im BKS-Portal Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Fristen
Die finanziellen Hilfen müssen Sie innerhalb eines Monats nach Feststellung des Elementarereignisses durch das Ministerium des Innern und für Sport beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Landkreise und kreisfreien Städten bearbeiten die Anträge auf Soforthilfe schnellstmöglich nach Antragstellung und Abgabe der notwendigen Erklärungen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und auf dem BKS-Portal.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 25.03.2020
Stichwörter
Hochwasser, Tornado, Finanzielle Hilfen, Elementarschäden, Waldbrand, Erdbeben, Hochwasserhilfe, Sturm