• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Finanzielle Hilfen bei Elementarschäden Gewährung

Elementarschäden finanzielle Hilfen für Privatgeschädigte beantragen

Sie haben einen existenzbedrohenden Schaden aus einer überregional greifenden Naturkatastrophe erlitten (Elementarschaden)? Dann können Ihnen staatlich finanzierte Hilfen gewährt werden.

Beschreibung

Unter der Voraussetzung eines vom Ministerium des Innern und für Sport (MdI) festgestellten Elementarereignisses können Sie, wenn ihr Privathaushalt einen existenzgefährdenden Schaden erlitten hat, eine

Soforthilfe für private Haushalte in Höhe von max. 2.500 Euro je Haushalt beantragen.

Die Soforthilfe bei existenzieller Notlage soll in Härtefällen helfen, insbesondere

  • unmittelbare Beeinträchtigungen durch den Verlust einer Unterkunftsmöglichkeit zu überbrücken und/oder,
  • Ersatzkleidung oder notwendige Verpflegung zu besorgen und/oder,
  • die angemessene Versorgung von Kindern oder sonstigen hilfsbedürftigen Familienangehörigen zu ermöglichen.

zuständige Stelle

Die betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städte sind zuständig für die Gewährung einer Soforthilfe für private Haushalte.

Zuständigkeit

Bitte beantragen Sie die finanziellen Hilfen bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Für Strotzbüsch wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Mit dem Antragsformular sind die notwendigen Erklärungen abzugeben. Im Übrigen sind Nachweise zur Erläuterung des Schadensumfanges beizufügen.

Formulare

Die staatlichen finanziellen Hilfen werden schriftlich beantragt. Die entsprechenden Formulare stehen online zum Abruf zur Verfügung.

Voraussetzungen

  1. Bei ihnen liegt ein existenzgefährdender Schaden vor.
  2. Es ist ein größerer Personenkreis von dem Schadensereignis betroffen (Feststellung eines Elementarereignisses durch das MdI)
  3. Es handelt sich um einen nicht versicherbaren Schaden bzw. es darf keine Überkompensation durch Leistungen Dritter entstehen.
  4. Ihr Lebensmittelpunkt ist in Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sind Sie mit einer Ablehnung einer beantragten Finanzhilfe (= Verwaltungsakt / Bescheid der zuständigen Behörde) inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Weitere Einzelheiten können Sie dem Bescheid entnehmen.

Verfahrensablauf

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ermittelt bei außergewöhnlichen Elementarereignissen in Rheinland-Pfalz aufgrund der ihr vorliegenden Lageinformationen und Meldungen die betroffenen Schadensregionen (Landkreise / Kreisfreie Städte) und teilt dies dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) zur Feststellung des Elementarereignisses mit.

Die Feststellung des MdI über ein Elementarereignis und die Gewährung von Soforthilfen werden mit der Frist für die Antragstellung im Internet auf der Homepage der ADD Rheinland-Pfalz sowie im BKS-Portal Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Fristen

Die finanziellen Hilfen müssen Sie innerhalb eines Monats nach Feststellung des Elementarereignisses durch das Ministerium des Innern und für Sport beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Landkreise und kreisfreien Städten bearbeiten die Anträge auf Soforthilfe schnellstmöglich nach Antragstellung und Abgabe der notwendigen Erklärungen.

Kosten

Es fallen für Sie keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und auf dem BKS-Portal.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MdI am 25.03.2020

Version

Technisch erstellt am 26.03.2020

Technisch geändert am 25.01.2024

Stichwörter

Waldbrand, Finanzielle Hilfen, Hochwasser, Elementarschäden, Erdbeben, Hochwasserhilfe, Tornado, Sturm

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020