Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung

    Unternehmen steuerlich abmelden

    Wenn Sie ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit einstellen oder verlegen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

    Beschreibung

    Bei Einstellung (Aufgabe)

    • Ihres gewerblichen Betriebs,
    • Ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder
    • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

    oder Verlegung

    • Ihres gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
    • einer Betriebsstätte oder 
    • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

    ist das zuständige Finanzamt zu informieren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Das ist grundsätzlich das Finanzamt, bei dem Sie die Steuererklärung oder im Fall einer gesonderten Feststellung der betrieblichen Einkünfte die Feststellungserklärung einreichen müssen.

    Dieses zuständige Finanzamt können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Worms-Kirchheimbolanden umfasst das Gebiet der Stadt Worms sowie der Verbandsgemeinden Bodenheim, Eich, Göllheim, Kirchheimbolanden, Monsheim, Rhein-Selz und Wonnegau.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zudem noch Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:

    • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das Finanzamt Mainz.
    • Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Bad Kreuznach, Bingen-Alzey, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl und Mainz.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
    • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Mainz),
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Mainz),
    • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Worms-Kirchheimbolanden.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 6

    67549 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 3046-0

    Fax: +49 6241 3046-65700

    E-Mail: poststelle@fa-wo.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Teilen Sie dem Finanzamt die Einstellung (Aufgabe) des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit oder die Verlegung sowie den Zeitpunkt formlos mit.

    Bitte reichen Sie damit in Zusammenhang stehende Unterlagen mit ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Mitteilung über die Einstellung (Aufgabe) oder Verlegung Ihres Betriebs bzw. Ihrer Tätigkeit sollten Sie schriftlich vornehmen.

    Soweit weitere Schritte erforderlich sind, wird das Finanzamt diese in die Wege leiten (z. B. Anpassung der Vorauszahlungen).

    Fristen

    Die Mitteilung an das Finanzamt müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen, nachdem Sie den Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben oder verlegt haben.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de