Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung

    Steuervorauszahlungen Anpassung bewilligen

    Was muss ich tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?

    Beschreibung

    Die Einkommensteuer wird im laufenden Kalenderjahr grundsätzlich im Wege der Vorauszahlungen erhoben. Die vom Arbeitgeber voraussichtlich einbehaltene Lohnsteuer wird dabei berücksichtigt.

    Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der letzten Einkommensteuer-Veranlagung. Sie können (nach oben oder nach unten) angepasst werden, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres davon abweicht.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Wittlich

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Wittlich umfasst das Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Wittlich von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
    • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Trier),
    • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Trier),
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Trier),
    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Trier),
    • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Wittlich.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterer Sehlemet 15

    54516 Wittlich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6571 9536-0

    Fax: +49 6571 9536-13400

    E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Aufstellung der voraussichtlichen Einkünfte und evtl. der steuermindernden Tatbestände.

    Voraussetzungen

    Sie erzielen Einkünfte, die nicht bereits dem Lohnsteuerabzug oder dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Die voraussichtliche Einkommensteuerschuld beträgt mindestens 400 Euro. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Aufgrund des Ergebnisses der letzten Veranlagung zur Einkommensteuer werden die Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr festgesetzt. Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Möglich ist aber auch eine nachträgliche Erhöhung der letzten Vorauszahlung, wenn der Erhöhungsbetrag mindestens 5.000 Euro beträgt.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Steuerschuld, Einkommen, Finanzamt, Steuervorauszahlung, Steuer, Steuerfestsetzung, Nachzahlung, Steuerpflichtige, Abschlagszahlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de