Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung

    Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

    Bei mangelnden Mietwohnungen darf die Gemeinde durch Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zu anderen Zwecken genutzt werden darf.

    Beschreibung

    Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) ermächtigt Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden darf.

    Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum

    1.  zu mehr als 50 % der Wohnfläche für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
    2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
    3. mehr als insgesamt zwölf Wochen (84 Tage) im Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet oder sonst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
    4. länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder
    5. beseitigt wird. 

    Es obliegt der jeweiligen Gemeinde, welche Zweckentfremdungstatbestände sie in ihre Satzung mit aufnimmt und somit unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt. Auch die nähere Ausgestaltung des Zweckentfremdungsverbotes ist der gemeindlichen Satzung zu entnehmen.

    Zuständigkeit

    An die Verwaltung der Gemeinde, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.  

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer

    Aktuelles

    Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-0

    Fax: 06232 14-2458

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie benötigen, teilt Ihnen die Verwaltung der Gemeinde mit, die die Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung einer Zweckentfremdung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen. Sie kann in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn z.B. für den Verlust des Wohnraums Ersatzwohnraum geschaffen wird oder eine Ausgleichszahlung erfolgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich keine. Der Antrag auf Genehmigung ist zu stellen, bevor der Wohnraum zweckentfremdet wird.

    Kosten

    Bitte informieren Sie sich bei der Gemeinde, die die Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 23.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnzweck, Wohnfläche, Ferienwohnung, andere Zwecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)