Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung

    Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

    Bei mangelnden Mietwohnungen darf die Gemeinde durch Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zu anderen Zwecken genutzt werden darf.

    Beschreibung

    Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) ermächtigt Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden darf.

    Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum

    1.  zu mehr als 50 % der Wohnfläche für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
    2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
    3. mehr als insgesamt zwölf Wochen (84 Tage) im Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet oder sonst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
    4. länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder
    5. beseitigt wird. 

    Es obliegt der jeweiligen Gemeinde, welche Zweckentfremdungstatbestände sie in ihre Satzung mit aufnimmt und somit unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt. Auch die nähere Ausgestaltung des Zweckentfremdungsverbotes ist der gemeindlichen Satzung zu entnehmen.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

    Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) ermächtigt Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden darf oder für einen längeren Zeitraum leer stehen darf. Darüber hinaus werden Eigentümer*innen von Wohnungen verpflichtet, Auskunft zur Nutzung ihrer Wohnung(en) zu geben.

    Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum

    1. zu mehr als 50% der Wohnfläche für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird
    2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
    3. mehr als 12 Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet oder sonst für Zwecke der Gästebeherbergung genutzt wird,
    4. länger als 6 Monate ununterbrochen leer steht oder
    5. beseitigt wird.

    Es ist der jeweils gültigen Satzung in der  Stadt Landau zu entnehmen, welche genauen Zweckentfremdungstatbestände anzeigepflichtig sind und unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen.

    Zuständigkeit

    An die Verwaltung der Gemeinde, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.  

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

    An die Verwaltung der Gemeinde, die eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen hat und in der die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadtbauamt, Bauverwaltungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 21

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Die Abteilung Bauverwaltung ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-6800

    Fax: 06341 13-6009

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie benötigen, teilt Ihnen die Verwaltung der Gemeinde mit, die die Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

    Ein Anzeigeformular ist ab 01.01.2024 auf der Homepage der Stadt Landau abrufbar. (Zum Online-Formular) Der Antrag auf Genehmigung erfolgt in diesem Antragsformular. Die Begründung erfolgt formlos.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung einer Zweckentfremdung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen. Sie kann in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn z.B. für den Verlust des Wohnraums Ersatzwohnraum geschaffen wird oder eine Ausgleichszahlung erfolgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

    Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) Rheinland-Pfalz

    Fristen

    Grundsätzlich keine. Der Antrag auf Genehmigung ist zu stellen, bevor der Wohnraum zweckentfremdet wird.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

    Die Anzeige sowie der Antrag auf Genehmigung ist mit Eintritt der Zweckentfremdung zu stellen.

    Kosten

    Bitte informieren Sie sich bei der Gemeinde, die die Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.  

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

    Die Genehmigungsgebühren belaufen sich auf 80 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Wohnfläche, Wohnzweck, andere Zwecke, Ferienwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English