Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Clos
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Telefon Festnetz: 06136 69-12112
Fax: 06136 69-1612112
Frau Petra Hammer
Hausanschrift
Fax: 06136 69-1612115
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Telefon Festnetz: 06136 69-12115
Frau Birgit Kupper
Postanschrift
Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm
Telefon Festnetz: 06136 69-12116
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612116
Frau Petra Mahrenholz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12117
Fax: 06136 69-1612117
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Katrin Trapp
Postanschrift
Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612114
Telefon Festnetz: 06136 69-12114
Frau Manuela Wann
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Telefon Festnetz: 06136 69-12113
Fax: 06136 69-1612113
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden