Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstags hat das Bürgerbüro in Rockenhausen von 10 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Bitte beachten: An allen Tagen ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit bei der Kfz-Zulassungsstelle Annahmeschluss.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Rothley
Frau Christine Schön
Frau Daniela Schläfer
Frau Anastasia von der Au
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06361 451-417
E-Mail: anastasia.vonderau@vg-nl.de
Fax: 06361 451550
Frau Janine Kipper
Frau Kathleen König
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden