Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 45

    67310 Hettenleidelheim

    Außenstelle Hettenleidelheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Kontakt

    Fax: 06359 8001-8001

    Telefon Festnetz: 06359 8001-0

    E-Mail: buergerservice@vg-l.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Wohnung, Wohnsitz, anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de