Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Adresse
Lieferanschrift
Lieferanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janine Menges
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4134
E-Mail: janine.menges@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Frau Monique Franceschini
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: monique.franceschini@vg-l.de
Frau Elke Schattner
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: elke.schattner@vg-l.de
Frau Nicole Ackermann
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: nicole.ackermann@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Fax: 06359 8001-8001
Frau Janine Deffke
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4133
E-Mail: janine.deffke@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Frau Sandra Lenk
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: sandra.lenk@vg-l.de
Frau Daniela Heiser
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4130
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: daniela.heiser@vg-l.de
Frau Elke Schröder
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4132
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: elke.schroeder@vg-l.de
Internet
Formulare
Elektronische Wohnsitzanmeldung
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
anmelden, Wohnsitz, Wohnung, Hauptwohnsitz