Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Freinsheim - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Das Bürgerbüro hat darüber hinaus zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung für Sie geöffnet: Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@vg-freinsheim.de
Telefon Festnetz: 06353 9357-0
Kontaktperson
Frau Schlosser-Cretti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06353 9357-270
Frau Klaub
Herr Diehl
Frau Kraus
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden