Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bildung und Soziales -

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 10

    56422 Wirges

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten.  Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.

    Kontakt

    E-Mail: info@wirges.de

    Telefon Festnetz: 02602 689-0

    Fax: 02602 689-8185

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2015 (von: Webservice, VG_Wirges)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Wirges)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Wirges - Fachbereich 2 - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 10

    56422 Wirges

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@wirges.de

    Telefon Festnetz: 02602 689-0

    Fax: 02602 689-8185

    Formulare

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2022 (von: Webservice, VG_Wirges)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, VG_Wirges)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)