Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.
Kontakt
Weitere Informationen
Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Bürgerbüro XXL Stromberg
Beschreibung
Bitte holen Sie nur dort die Unterlagen ab, wo sie beantragt wurden, wenn Sie beispielsweise in Stromberg im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragt haben, müssen sie ihn auch in Stromberg abholen.
Adresse
Postfachadresse
Postfach Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Bitte holen Sie nur dort die Unterlagen ab, wo sie beantragt wurden, wenn Sie beispielsweise in Stromberg im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragt haben, müssen sie ihn auch in Stromberg abholen.
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden