Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
- Bad Dürkheim
- Bitburg
- Gemeindeverband Bad Marienberg (Westerwald) (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Brohltal (Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hauenstein (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Herxheim (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Höhr-Grenzhausen (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kirchberg (Hunsrück) (Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Konz (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Nahe-Glan (Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Offenbach an der Queich (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Otterbach-Otterberg (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pirmasens-Land (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Prüm (Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rheinauen (Kreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Selz (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rüdesheim (Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Trier-Land (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weilerbach (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wittlich-Land (Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wöllstein (Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Lahnstein
- Morbach
- Pirmasens
- Trier
- Zweibrücken
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.06.2022
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Wohnung, Wohnsitz, anmelden