Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB) durchführen
Beschreibung
Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Bauunternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation in folgenden Bereichen nachweisen:
- Fachkunde
- Leistungsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Unternehmen ein Zertifikat und eine Nummer. Unter dieser ist die Präqualifikation Ihres Unternehmens in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen. Mit dem Zertifikat oder der Nummer können Sie in Angebotsschreiben für öffentliche Bauaufträge Ihre Qualifikation nachweisen.
Hinweis: Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich. Öffentliche Auftraggeber können darin auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen.
Zuständigkeit
An die durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung anerkannten Präqualifizierungsstellen.
Hinweis: Auf den Internetseiten des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. finden Sie eine Liste der anerkannten Präqualifizierungsstellen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angaben und Erklärungen, durch die Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen).
- Referenzen früherer Auftraggeber
Hinweis: Welche Eigenerklärungen Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Formulare
Im bundesweiten PQ-Portal finden Sie alle Informationen zur Präqualifizierung im Baubereich.
Sie können hier Ihren Antrag auf Erstpräqualifikation stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 07.02.2025
Stichwörter
Ausschreibung, Öffentliche Vergabe